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BAföG

Bundesausbildungsförderungsgesetz

Entsprechend dem neuen BAföG-Gesetz kann für ein Auslandstudium innerhalb der EU sowie in der Schweiz von Beginn an bis zum Erreichen des ausländischen Ausbildungsabschlusses BAföG gezahlt werden.
Hierbei gelten im Prinzip die gleichen Förderungsvoraussetzungen wie bei einem Studium in Deutschland.

Das BAföG sieht jetzt folgende Leistungen für ein Auslandsstudium vor:

BAföG zum Lebensunterhalt (gleiche Regeln wie beim Studium in Deutschland)
Übernahme der ausländischen Studiengebühren von bis zu 4.600 Euro für max. 1 Jahr
Hin-/Rückreise einmal jährlich (pauschal 250,- Euro)
Zuschlag zu eventuellen Zusatzkosten für die Krankenversicherung.

Die höheren Förderungssätze bei einer Ausbildung im Ausland können dazu führen, dass auch solche Auszubildende während eines Ausbildungsaufenthaltes im Ausland gefördert werden können, die im Inland wegen der Höhe des Einkommens ihrer Eltern keine Förderung erhalten.

Die Anträge auf Auslandsförderung sollten mindestens sechs Monate vor Beginn des geplanten Auslandsaufenthalts gestellt werden bei dem zuständigen BAföG-Amt:

Region Hannover
Fachbereich Schulen - Ausbildungsförderung
Hildesheimer Straße 20
30169 Hannover
Tel.: 0511 / 616 22252; - 22253; - 22554
fax: 0511 / 616 1123205
E-Mail: bafoeg@region-hannover.de



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