Kindergeld
Das Kindergeld wird auch bei einem Studium in Belgien bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres weiter gezahlt.
Sonderausgaben in der Einkommenssteuererklärung
Freibetrag für den Sonderbedarf bei Berufsausbildung: Zur Abgeltung des Sonderbedarfs eines sich in Berufsausbildung befindlichen Kindes kommt ab 2002 ein Freibetrag in Höhe von 924 € jährlich in Betracht, wenn das Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat und auswärtig untergebracht ist. Weiter ist Voraussetzung, dass die Eltern für das Kind Kindergeld erhalten oder es beider auf der Lohnsteuerkarte bescheinigten Kinderfreibetragszahl berücksichtigt ist. Hier ändert sich laufend etwas. Daher es ist wichtig, sich beim Finanzamt oder einem Steuerberater über die gesetzlichen Bestimmungen zu informieren.